Leistungen - Elektrobefunde

Elektrobefunde

Elektrobefund – E-Check – Anlagenbuch

  • Sie wollen wissen wie es um die Sicherheit Ihrer elektrischen Anlage bestellt ist?
  • Sie vermieten eine Eigentumswohnung und benötigen einen Elektrobefund?
  • Sie benötigen in Ihrer Betriebsanlage einen Elektrobefund für die Behörde?
  • Sie haben von einem Mitbewerber eine Elektroinstallation herstellen lassen, sind aber unsicher hinsichtlich normgerechter Ausführung?

Wir helfen gerne weiter, kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen!

Wir haben uns als behördlich befähigter Elektrotechniker auf die Überprüfung elektrischer Anlagen jeglicher Art und Größe spezialisiert.
Unser bestens ausgebildetes und laufend geschultes Personal verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Anlagenüberprüfungen.
Modernste, geeichte Messgeräte sowie bestmöglich dokumentierte Überprüfungsergebnisse geben uns und Ihnen einen Überblick über den Zustand Ihrer elektrischen Anlage.

Was ist ein Elektrobefund bzw. E-Befund?

    • Ein Elektrobefund ist ein Dokument, dass im Zuge der Überprüfung Ihrer elektrischen Anlage erstellt wird und Aufschluss über den Zustand gibt. Im Zuge der Überprüfung müssen sämtliche elektrischen Anschlüsse (Steckdosen, Lichtauslässe, etc.) sowie die Erdungsanlage und Verteileranlagen hinsichtlich Funktion der Schutzmaßnahmen geprüft werden. Es gibt für einen Elektrobefund keine Formvorgabe, jedoch gesetzliche Mindestanforderungen, denen ein solcher Befund entsprechen muss. 

Wann muss ein Elektrobefund gemacht werden?

    • Im Zuge der Neuerrichtung jeder elektrischen Anlage muss vor Inbetriebnahme zwingend eine Anlagenüberprüfung erfolgen und Elektrobefund erstellt werden.
    • Generell muss bei jeder Erweiterung einer elektrischen Anlage der gesamte neu errichtete Anlagenteil einer Überprüfung unterzogen und dementsprechend dokumentiert werden.
    • Bei betrieblich genutzten Anlagen sind Anlagenüberprüfungen in regelmäßigen Abständen (normativ alle 5 Jahre, je nach Belastung kürze bzw. längere Prüffristen, maximal jedoch alle 10 Jahre) durchzuführen. Die jeweiligen Fristen sind meist in der Anlagenbetriebsgenehmigung der Behörde festgesetzt.
    • Bei der Vermietung von Wohnungen in Hauptmiete ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des ETG1992 entspricht und gefahrenlos betrieben werden kann. Eine Prüfung muss somit bei jedem Mieterwechsel durchgeführt werden.

Warum sollte ein Elektrobefund in regelmäßigen Abständen gemacht werden?

    • Strom ist unsichtbar, stellt jedoch in Anlagen ohne funktionierende Schutzmaßnahmen eine tödliche Gefahr dar.
    • Strom ist Zündquelle Nr. 1 bei Brandschäden (ca. 35% aller Brände werden durch fehlerhafte Elektroinstallationen verursacht).
    • Auch Elektroinstallationen, Leitungen, Steckdosen, Schalter und Betriebsmittel unterliegen einem Alterungsprozess. Daher ist eine Überprüfung in regelmäßigen Abständen (längstens 10 Jahre) äußerst empfehlenswert.
    • Die Steckdose in der Form wie wir sie heute kennen, ist seit Jahrzehnten bekannt und hat sich als solches in ihrem Aussehen und ihrer Funktion nicht verändert. Allerdings stellen Betriebsmittel in den letzten Jahren geänderte bzw. erhöhte Ansprüche an die Elektroinstallation. War für den Betrieb von herkömmlichen Glühlampen beispielsweise ein wechselstromsensitiver FI-Schutzschalter noch ausreichend, so erfordert heute der Einsatz von z.B. LED-Lampen den Einsatz eines pulsstromsensitiven FI-Schutzschalters.
    • Die entnommene Leistung innerhalb einer elektrischen Anlage hat sich in den letzten Jahren merklich erhöht. Höhere Leistungen bedeuten höheren Stromfluss, wodurch die vorhandenen Leitungen stärker belastet werden. Die Überprüfung Ihrer elektrischen Anlage gibt Aufschluss darüber, ob das Gewerk noch den Anforderungen entspricht und bedenkenlos betrieben werden kann.   
    • Im Zuge von Anlagenüberprüfungen können starke Verbraucher identifiziert und Einsparungspotenziale erkannt werden.

Was ist ein Anlagenbuch?

    • Jede elektrische Anlage benötigt ein Anlagenbuch. Sofern im Zuge einer Anlagenüberprüfung kein Anlagenbuch vorhanden ist, so ist ein Ersatzanlagenbuch zu erstellen. Das Anlagenbuch enthält die Sammlung sämtlicher Elektroprüfbefunde sowie Datenblätter, Bedienungsanleitungen und sonstiger Unterlagen.  

Wie viel kostet die Erstellung eines Elektrobefundes?

Diese Frage lässt sich im Vorfeld pauschal nicht für alle Anlagen beantworten.
Für den Bereich von Wohnungen im Raum Wien können wir die Überprüfung jedoch zu Fixpreisen anbieten. In unseren Prüfpauschalen sind Anfahrt, Abfahrt, Überprüfung vor Ort sowie Ausfertigung einer Prüfdokumentation inkludiert. Im Falle einer positiven Anlagenbeurteilung wird ein positiver Prüfbefund übermittelt, bei mängelbehafteten elektrischen Anlagen erfolgt die Übermittlung einer Mängeldokumentation samt Angebot zur Mängelfreistellung. 
Die Fixpreisen richten sich nach m² Nutzfläche und betragen:

Gültig ab 1.1.2024

    • Wohnungen bis 50m²
    • Wohnungen 50-70m²
    • Wohnungen 70-90m²
    • Wohnungen 90-110 m²
    • Wohnungen 110-130m²
    • Wohnungen 130-150m²

exkl. UST

280 €
300 €
320 €
340 €
360 €
390 €

inkl. UST

336 €
360 €
384 €
408 €
432 €
468 €

TIPP:
Sie haben eine Elektroinstallation von einem Elektrounternehmen herstellen lassen?
Fordern Sie im Zuge der Fertigstellung unbedingt eine Prüfdokumentation samt Anlagenbuch an. Ein Anlagenbuch ist in jedem Fall bei Neuerrichtung einer elektrischen Anlage auszuhändigen, unabhängig davon, ob dies im Angebot als Kostenposition berücksichtigt wurde.
Wir empfehlen bei Neuinstallationen IMMER die Prüfung der Anlagendokumentation, bei Unschlüssigkeit Prüfung der elektrischen Anlage von einer unabhängigen Stelle (nicht vom Anlagenerrichter). Eine unabhängige Prüfung ist mit ca. 300 bis 500€ Kosten verbunden. Eine Mängelbehebung nach verstreichen einer etwaigen Gewährleistungsfrist kann oftmals ein Vielfaches dessen betragen!
Bei fristgerechter Einforderung etwaiger Mängelfreistellung haben Sie dadurch die Möglichkeit, die elektrische Anlage vom Anlagenerrichter ohne zusätzliche Kosten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachbessern zu lassen.